Bikeboard.at
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  1. #1
    Ein Mann sieht rot Avatar von McLord
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    Die Begegung der Polizei mit einem gestohlenen Bike

    Servus!

    Eine kleine Kurzgeschichte:

    Einem Freund ist vor einiger Zeit sein Stadtbike in Graz (Klassiker Klein Bike) gestohlen worden. Seine Freundin ruft ihn heute an, dass das Bike abgesperrt am Uni Gelände steht! Alles zusammengepackt und wir haben uns dort natürlich getroffen... tatsächlich: Das gestohlene Bike !!!

    Wir warten aber keiner kommt um das Bike zu holen! Sodala, Polizei angerufen und die waren auch rasch da. Sehr freundlich und walten ihres Amtes.


    Zur Vorgehensweise: Die Polizei nimmt unsere Aussagen auf und Personalien. Das Bike kann eindeutig identifiziert werden da in einem Canti Sockel ein extra angefertigtes Teil drinnen, dass wir aus Reperaturgründen mal eingebaut haben. Die Polizei darf aber das Schloss nicht knacken und weiter warten geht ja auch net.
    Also holt die Polizei ihr eigenes Schloss damit der Dieb mit dem Bike nicht wegfahren kann. Das Schloss schaut aus wie eine Halskette die von einem Spielzeugschloss gesichert wird !!!!!!!! Super Ausrüstung... lächerlich! Also haben wir noch ein fettes Bügelschloss von uns draufgeschnallt :-)

    So und wenn das Bike nicht nocheinmal gestohlen wird darf die Polizei in einer Woche das Schloss knacken und dann wird das Bike bei der Polizei in Gewahrsam genommen. Und dann gibs noch ein paar Behördenwege und dann ist es immer noch nicht sicher ob das Bike nicht doch versteigert wird ... laut den Polizisten !
    Im Nachhinein haben sie uns geraten, beim nächsten mal selber das Schloss zu knacken .... was soll man von dieser Vorgehensweise halten ???

    Aber Gesetz ist Gesetz !!!

  2. #2
    Neu mit "Alter-Lego-Ego" Avatar von GrazerTourer
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    Keine Polizei mehr rufen.... Warten bis jemand zum Radl kommt, fragen wo er das Rad her hat. Wenn gekauft, dann scheiße. Wenn gefladert einen ordnetlichen Tritt in den Schritt und einen Knoten ins Zumpferl. Radlschloß vom Rest der person aufsperren lassen und erhobenen Hauptes eine Schnitzlsemmel und ein Bier kaufen fahren.
    Meine Ausflüge auf: www.trickytrails.com

  3. #3
    rockshoxer Avatar von Rollstuhlfahrer
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  4. #4
    berggeggi Avatar von servasdiewadln
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    @grazer tourer,
    Beste beschreibung wo gibt, kleine Ergänzung :
    notfalls Schloss mit Zähne vom Rest der Person aufbeissen lassen (kann vieleicht etwas dauern), mit eigenem Monsterschloss unglücklicherweise den Knopf vom Rest der Person treffen und an nächstgelegenes Galanda ketten bis rest der Person abgefault ist.
    na servas die wadln und grüße an die Füße

  5. #5
    Ein Mann sieht rot Avatar von McLord
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    Zitat Zitat von GrazerTourer
    Keine Polizei mehr rufen.... Warten bis jemand zum Radl kommt, fragen wo er das Rad her hat. Wenn gekauft, dann scheiße. Wenn gefladert einen ordnetlichen Tritt in den Schritt und einen Knoten ins Zumpferl. Radlschloß vom Rest der person aufsperren lassen und erhobenen Hauptes eine Schnitzlsemmel und ein Bier kaufen fahren.

    Mit dem Gedanken hab ich mich ohnehin angefreundet bis es runterbrunzen angefangen hat

    Aber ich sehe schon, beim nächsten mal werd ich deinen Rat und deine Person mit Motivation auf alle Fälle hinzuziehen

  6. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Komote
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    wenn man das fremde schloss aufzwickt und sich das radl dann zurückholt, fällt das dann unter diebstahl oder nur sachbeschädigung?
    lg,
    Komote

  7. #7
    berggeggi Avatar von servasdiewadln
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    @komote
    is ja wirklich wuascht, hauptsache der Rest der Person wird freundlich empfangen und keine uni(n)formierten sehen zu
    na servas die wadln und grüße an die Füße

  8. #8
    bloß so Avatar von readymaker
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    erinnert mich ein bisschen an den fred im ibc forum. ist eine wahnsinns story.
    wieder zurück...

  9. #9
    eLKaWe-Fahrer
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    @Herwig

    Was machst mit deiner Kette, damit sie net gefladdert wird? Etwa anketten?


    Kannst aber nur hoffen, dass der Dieb net das Rad quasi zurückstehlt. 1 Woche ist eine lange Zeit, die Näche sind lang und der Dieb wohl a net ganz dumm.

  10. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von gweep
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    ich hab die geschichte gelesen, echt krass, vor allem das man ihm gleich wieder ein bike geklaut hat

  11. #11
    2RC N° 514 Avatar von Falke
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    Zitat Zitat von Komote
    wenn man das fremde schloss aufzwickt und sich das radl dann zurückholt, fällt das dann unter diebstahl oder nur sachbeschädigung?
    wenn dich jemand erwischt dann unter diebstahl, wenns pech hast nimmt dich dein Freund und Helfer gleich mit auf die Wache und dann erklär mal "das ist mei Fahrrad" usw. die gschicht habens sicher scho paar mal gehört! Wird sicher nicht Lustig!

  12. #12
    2RC N° 514 Avatar von Falke
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    Zitat Zitat von servasdiewadln
    @komote
    is ja wirklich wuascht, hauptsache der Rest der Person wird freundlich empfangen und keine uni(n)formierten sehen zu
    wenns a pech hast hat die Person des Rad selbst übers Netz oder div. Zeitschriften gekauft und kann gar nichts dafür!

  13. #13
    back to the roots Avatar von Elmar
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    Zitat Zitat von Herwig
    Das Bike kann eindeutig identifiziert werden da in einem Canti Sockel ein extra angefertigtes Teil drinnen, dass wir aus Reperaturgründen mal eingebaut haben.
    Von wem identifiziert ?
    Vom (angeblichen) Besitzer, von der Polizei, vom Richter ?
    so und wenn das Bike nicht nocheinmal gestohlen wird darf die Polizei in einer Woche das Schloss knacken...
    Aha
    und dann wird das Bike bei der Polizei in Gewahrsam genommen.
    Und warum net glei ?
    Und dann gibs noch ein paar Behördenwege und dann ist es immer noch nicht sicher ob das Bike nicht doch versteigert wird ... laut den Polizisten !
    Kann ich mir nicht vorstellen. Wenn ich einen Eigentumsnachweis erbringen kann (Rechnung, Aussagen von Freunden, Fotos, etc), warum solls dann versteigert werden ?
    Im Nachhinein haben sie uns geraten, beim nächsten mal selber das Schloss zu knacken .... was soll man von dieser Vorgehensweise halten ???
    Von welcher Vorgangsweise ? Die der Polizei oder meinst den Rat der Polizei, Selbstjustiz zu üben ?

    Ich persönlich hätt das gestohlene Rad wieder gestohlen
    lmaA

  14. #14
    Gatschoholiker Avatar von grundi
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    Also in der Geschichte sind einige Sachen drinnen, die ich nicht so ganz glauben kann.

    Das einzige was halbwegs richtig ist, dass man das Schloss nicht einfach knacken kann. Aber: Staatsanwalt anrufen->Richter anrufen->knacken.
    Das gleiche mit dem Ausfolgen: Wenn eindeutig identifiziert (am besten Rechnung mit Rahmennummer) das gleiche Spiel. sicherstellen, StA Richter und wenn der sagt ausfolgen, dann wirds gegen zwei Unterschriften auf einer Übernahmebestätigung ausgefolgt.

    Wenns unklar ist schaut´s anders aus. Wenn das Rad zwar gestohlen ist, die Herkunft aber nicht klar festgestellt werden kann oder der rechtmäßige Besitzer nicht erreichbar ist, muss das Gericht entscheiden.

    Kuriosum: Das Rad gehört nach dem Diebstahl den Täter, auch wenn er es nicht rechtmäßig im Besitz hat. Somit muss er einer Ausfolgung an den Besitzer zustimmen. Tut er das, wird ihm das vor Gericht strafmildernd angerechnet. Tut er es nicht muss das Gericht im Zuge einer Verhandlung entscheiden.

    Das ist mal in ganz kurzen Worten die übliche Vorgehensweise und die stützt sich auf die Strafprozessordnung.
    Wos wor den des jetzt....ah eh nur der Reifen der grod sei Luft hergeben hot.
    Owa, wos moch i jetzt mit der Kurven und mit der vün Gschwindigkeit.

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  15. #15
    back to the roots Avatar von Elmar
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    Zitat Zitat von grundi
    Das ist mal in ganz kurzen Worten die übliche Vorgehensweise und die stützt sich auf die Strafprozessordnung.
    Stimmt ganz genau (du host oba net zufällig JUS studiert? )
    lmaA

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