Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe
Doping von Sportlern wird zukünftig unter gewissen Voraussetzungen als schwerer Betrug nach dem Strafgesetz geahndet und kann mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe sanktioniert werden.
Sportminister Norbert Darabos (SPÖ) und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner präsentierten am Montag eine dementsprechende Gesetzesnovelle, die bereits per 1. Jänner 2010 in Kraft treten soll. Außerdem werden mit Jahresbeginn Verschärfungen des im Jahr 2007 installierten und erst im August 2008 überarbeiteten Anti-Doping-Gesetzes beschlossen.
Darabos: "Wer dopt, betrügt"
Nach der geplanten Ergänzung des Strafgesetzbuchs sei ein Athlet künftig nach Paragraf 147 (schwerer Betrug) zu bestrafen, wenn er "einen Betrug (mit mehr als geringem Schaden) begeht, indem er über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht".
Schwerer Betrug kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. In Fällen, in denen der Schaden 50.000 Euro übersteigt, kann der Strafrahmen sogar bis zu zehn Jahre betragen.
Für Darabos ist die Begründung der Möglichkeit von strafrechtlicher Verfolgung einfach: "Wer dopt, betrügt. Der Sportler verschafft sich nicht nur einen unrechtmäßigen Vorteil im sportlichen Wettkampf, sondern auch, indem er Prämien, Sponsoren- und Preisgelder erhält."
Dienstag Behandlung im Ministerrat
Ereignisse wie der Dopingskandal bei den Olympischen Winterspielen 2006 in Turin und der Fall von Ex-Radprofi Bernhard Kohl hätten einen "neuen Impuls" nötig gemacht. "Doping darf im österreichischen Sport keinen Platz mehr haben", meinte Darabos.
Der Gesetzesvorschlag wird am Dienstag im Ministerrat behandelt und dürfte nach Einschätzung von Darabos später im Nationalrat von allen Parteien angenommen werden. Bisher hatte sich neben hochrangigen ÖVP-Sportfunktionären und einigen SPÖ-Parteikollegen von Darabos auch die Opposition geschlossen gegen einen eigenen Strafrechtstatbestand Doping und eine damit einhergehender "Kriminalisierung von Sportlern" ausgesprochen.
Das Szenario von "Sportlern in Handschellen" wollte der Sportminister nicht strapaziert wissen. "Es geht mir um eine Generalprävention. Wir sind es den sauberen Sportlern schuldig, dass wir sehr hart gegen Doping vorgehen", sagte Darabos, der wie die Justizministerin davon ausgeht, dass es im Fall des Falles wohl zu bedingten Haftstrafen kommen dürfte.
Bandion-Ortner: "Kein Kavaliersdelikt"
Bandion-Ortner erläuterte, dass für eine Verfolgung neben dem Doping auch die Vorsätze der Täuschung, der Bereicherung und der Vermögensschädigung vorliegen müssten: "Doping ist kein Kavaliersdelikt. Wir müssen die ehrlichen Sportler gegen jene schützen, die unlautere Methoden anwenden."
Die Höhe des im Gesetz angedeuteten, durch Betrug erschlichenen "geringen Schadens" konnte die Ministerin nicht beziffern. Sie sprach aber davon, das das bisher "in aller Regel 100 Euro" seien. Genau definieren müssten das jedoch die damit befassten unabhängigen Richter. Trainer, Betreuer und Ärzte könnten sich unter Umständen auch der Beihilfe schuldig machen, ergänzte Bandion-Ortner.
Einige weitere Neuerungen
Der Nationalrat befasst sich außerdem mit einem von allen Parteien einstimmig formulierten Initiativantrag, der Verschärfungen des geltenden Anti-Doping-Gesetzes vorsieht. Darin enthalten sind einige bemerkenswerte Neuerungen.
So gilt für Sportler, die nach ihrem Karriereende aufgrund einer Dopingsperre später ihr Comeback ankündigen, künftig eine einjährige Sperrfrist zur Wiederintegration in den Dopingtestpool und der damit verbundenen Erlaubnis zur Wettkampfteilnahme. Damit wird die bisher geltende Frist verdoppelt.
Weiters sollen involvierte Personen von der Betreuung von Sportlern nach Ende der wegen eines Dopingvergehens verhängten Sperre für vier Jahre ausgeschlossen werden. Neu sind auch der lebenslängliche Ausschluss von gedopten Sportlern und Betreuungspersonal von der Bundessportförderung sowie eine Berufungsmöglichkeit für Sportfachverbände gegen Entscheidungen der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA).
Quelle: http://sport.orf.at/ am 17.11.2009




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IF IT´S NOT BROKEN-DON´T FIX IT







- is net glücklich formuliert, aber wir sind uns ja einig. Dopende Pros in den Häfen und dopende Hobetten an den Pranger. Is wieder so ein Tag an dem man eine gute Flasche Wein aufmachen kann
bzw. auch einfach in anderen Sportarten, wenn man z.B. (gut, etwas alt) die Verbindungen von Fuentes in den Fußball und das Nicht-Verfolgen selbiger hernimmt:
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